Anwendung von BMF-Schreiben – BMF-Schreiben, die bis zum 15. März 2019 ergangen sind

Das BMF hat die aktuellen Positivlisten der Schreiben sowie der gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder, die bis zum 15.03.2019 ergangen sind, veröffentlicht (Az. IV A 2 – O-2000 / 18 / 10001). Quelle: Anwendung von BMF-Schreiben – BMF-Schreiben, die bis zum 15. März 2019 ergangen sind

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Rentenbesteuerung: Eine Frage der Gerechtigkeit – Notwendige Antwort auf den demografischen Wandel

Alterseinkünfte werden erst dann versteuert, wenn sie an den Steuerpflichtigen ausgezahlt werden – also im Ruhestand; in der Regel mit einem geringeren Steuersatz als in der Erwerbsphase. Die Beiträge zur Altersvorsorge bleiben in der Erwerbsphase bis zu einem jährlichen Höchstbetrag unversteuert und bieten damit einen Anreiz für die private Altersvorsorge. Darüber informiert das BMF. Quelle: […]

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BFH: Zahl der Beschäftigten und Lohnsummenregelung bei Holdinggesellschaften – Einkommensteuerschulden als Nachlassverbindlichkeiten

Der BFH hatte zu entscheiden, ob § 13a Abs. 1 Satz 4 Alt. 2 ErbStG im Wege teleologischer Auslegung dahingehend zu verstehen ist, dass für die Ermittlung der Mindestlohnsumme auch auf Beschäftigte nachgeordneter Beteiligungsgesellschaften abzustellen ist (Az. II R 34/15). Quelle: BFH: Zahl der Beschäftigten und Lohnsummenregelung bei Holdinggesellschaften – Einkommensteuerschulden als Nachlassverbindlichkeiten

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BFH: Unterhaltsrente für ein im eigenen Haushalt lebendes Kind

Der BFH hatte zu entscheiden, ob Zahlungen der Eltern an das auswärts untergebrachte Kind auf dessen tatsächlichen Lebensbedarf über monatlich gewährte Unterhaltsrenten hinaus bei der Frage der „höchsten Unterhaltsrente“ i. S. des § 64 Abs. 3 EStG zu berücksichtigen sind (Az. III R 45/17). Quelle: BFH: Unterhaltsrente für ein im eigenen Haushalt lebendes Kind

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BFH: Beschluss des Großen Senats zur erweiterten Kürzung bei der Gewerbesteuer

Unterliegt eine grundstücksverwaltende Gesellschaft nur kraft ihrer Rechtsform der Gewerbesteuer, kann sie die erweiterte Kürzung bei der Gewerbesteuer auch dann in Anspruch nehmen, wenn sie an einer rein grundstücksverwaltenden, nicht gewerblich geprägten Personengesellschaft beteiligt ist. Dies entschied der Große Senat des BFH (Az. GrS 2/16). Quelle: BFH: Beschluss des Großen Senats zur erweiterten Kürzung bei […]

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