BFH zur grunderwerbsteuerrechtlichen Anzeigepflicht bei einer steuerbegünstigten Grundstückseinbringung in eine Gesamthand

Der BFH hat sich mit der Frage beschäftigt, wie sich eine mögliche Anzeigepflichtverletzung nach § 19 Abs. 2 Nr. 4 GrEStG auf die Festsetzungsfrist auswirkt (Az. II R 39/16). Quelle: BFH zur grunderwerbsteuerrechtlichen Anzeigepflicht bei einer steuerbegünstigten Grundstückseinbringung in eine Gesamthand

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BFH: Rechtsprechungsänderung zum Zuständigkeitswechsel bei Abrechnungsbescheiden

Geht die örtliche Zuständigkeit für die Besteuerung, wie etwa bei einem Wohnsitzwechsel oder einer Betriebsverlegung, von einer Finanzbehörde auf eine andere Finanzbehörde über, ist dies auch beim Erlass eines Abrechnungsbescheids zu beachten. Dies entschied der BFH im Zusammenhang mit Säumniszuschlägen wegen festgesetzter und nicht rechtzeitig gezahlter Einkommensteuer. Damit hat der BFH seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben […]

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BFH: Doppelte Haushaltsführung – Vorfälligkeitsentschädigung im Zusammenhang mit dem Verkauf der Zweitwohnung

Der BFH hatte die Frage zu entscheiden, ob eine Vorfälligkeitsentschädigung, die im Zusammenhang mit dem Verkauf der Zweitwohnung wegen der Beendigung einer aus beruflichem Anlass begründeten doppelten Haushaltsführung entstanden ist, als Werbungskosten abziehbar ist (Az. VI R 15/17). Quelle: BFH: Doppelte Haushaltsführung – Vorfälligkeitsentschädigung im Zusammenhang mit dem Verkauf der Zweitwohnung

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BFH: Überlange Verfahrensdauer eines isolierten PKH-Verfahrens

Erhebt ein Antragsteller gegen einen PKH-Beschluss Anhörungsrüge oder Gegenvorstellung, liegt bei typisierender Betrachtung insoweit im Regelfall keine unangemessene Verzögerung des noch nicht abgeschlossenen PKH-Verfahrens vor, wenn das Gericht gut sechs Monate nach dem Eingang des Rechtsbehelfs Maßnahmen ergreift, die zu einer Entscheidung führen. Dies entschied der BFH (Az. X K 4/18). Quelle: BFH: Überlange Verfahrensdauer […]

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BFH: Steuerermäßigung wegen Unterbringung in einem Pflegeheim

Die Steuermäßigung für Aufwendungen, die einem Steuerpflichtigen wegen der Unterbringung in einem Heim oder zur dauernden Pflege erwachsen, kann der Steuerpflichtige nur für seine eigene Unterbringung in einem Heim oder für seine eigene Pflege in Anspruch nehmen. Dies hat der BFH entschieden (Az. VI R 19/17). Quelle: BFH: Steuerermäßigung wegen Unterbringung in einem Pflegeheim

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