BFH: Wiedereinsetzung bei Versendung von Schriftsätzen mit dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach

Wird ein aus dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) versandter fristwahrender Schriftsatz von dem justizinternen Server nicht weitergeleitet, weil die Dateibezeichnung unzulässige Zeichen enthält, kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand von Amts wegen gewährt werden. Dies entschied der BFH (Az. IX B 121/18). Quelle: BFH: Wiedereinsetzung bei Versendung von Schriftsätzen mit dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach

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Ist die Lieferung von Wärme einer Wohnungs- und Teileigentümergemeinschaft an die Wohnungseigentümer umsatzsteuerpflichtig?

Das FG Baden-Württemberg legt dem EuGH die Rechtsfrage zur Vorabentscheidung vor, ob die Steuerbefreiungsnorm für Leistungen der Wohnungseigentümergemeinschaften (§ 4 Nr. 13 UStG) mit der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie vereinbar ist (Az. 14 K 3709/16). Quelle: Ist die Lieferung von Wärme einer Wohnungs- und Teileigentümergemeinschaft an die Wohnungseigentümer umsatzsteuerpflichtig?

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BFH: Anwendung des § 129 AO bei Abgabe elektronischer Steuererklärungen – offenbare Unrichtigkeit bei nicht ausgefüllter Zeile 44a der Körperschaftsteuererklärung

Die in der Rechtsprechung des BFH zu § 129 AO entwickelten Grundsätze gelten auch bei der Einreichung elektronischer Steuererklärungen. So der BFH (Az. XI R 9/18). Quelle: BFH: Anwendung des § 129 AO bei Abgabe elektronischer Steuererklärungen – offenbare Unrichtigkeit bei nicht ausgefüllter Zeile 44a der Körperschaftsteuererklärung

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