Steuerliche Klarstellung bei der Überlassung von Unterkünften an Flüchtlinge

Wenn steuerbefreite Vermietungsgenossenschaften sowie -vereine und steuerpflichtige Wohnungsgesellschaften Wohnraum an steuerbegünstigte Vereine überlassen, um Flüchtlinge zu unterbringen, hat es Auswirkungen auf bestehende steuerliche Regelungen. Hier finden Sie eine Klarstellung aus steuerlicher Sicht. Quelle: Steuerliche Klarstellung bei der Überlassung von Unterkünften an Flüchtlinge

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Neues Doppelbesteuerungsabkommen mit Japan unterzeichnet

Am 17. Dezember wurde in Tokyo ein neues Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Japan unterzeichnet. Das neue Abkommen zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und bestimmter anderer Steuern sowie zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung wird nach seinem Inkrafttreten das im Jahr 1966 abgeschlossene und 1979 und 1983 durch Revisionsprotokolle geänderte DBA […]

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