Das Bundeskabinett hat am 3. Februar 2016 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung einer steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus gebilligt. Mit der Einführung einer zeitlich befristeten Sonderabschreibung soll die Schaffung neuer Mietwohnungen im unteren und mittleren Preissegment in ausgewiesenen Fördergebieten steuerlich gefördert werden. Quelle: Bundeskabinett billigt Gesetzentwurf zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus
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Umsatzsteuerliche Behandlung der Leistungen von Gebärdensprachdolmetschern; Nichtbeanstandungsregelung
Quelle: Umsatzsteuerliche Behandlung der Leistungen von Gebärdensprachdolmetschern; Nichtbeanstandungsregelung
WeiterlesenUmsatzsteuer-Umrechnungskurse, monatlich fortgeschriebene Übersicht der Umsatzsteuer-Umrechnungskurse 2016
Gesamtübersicht für das Jahr 2016 über die gemäß § 16 Abs. 6 Satz 1 UStG monatlich festgesetzten Umsatzsteuer-Umrechnungskurse Quelle: Umsatzsteuer-Umrechnungskurse, monatlich fortgeschriebene Übersicht der Umsatzsteuer-Umrechnungskurse 2016
WeiterlesenUmsatzsteuervergünstigungen auf Grund des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut; Neuauflage der Liste der amtlichen Beschaffungsstellen
Mit dem BMF-Schreiben wird die Liste der amtlichen Beschaffungsstellen nach dem Stand vom 1. Januar 2016 bekannt gegeben. Quelle: Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut; Neuauflage der Liste der amtlichen Beschaffungsstellen
WeiterlesenProgrammablaufplan für die Begrenzung der von Versorgungsbezügen einzubehaltenden Lohnsteuer und des Solidaritätszuschlags nach den Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung ab 2016
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird der Programmablaufplan für die Begrenzung der von Versorgungsbezügen einzubehaltenden Lohnsteuer und des Solidaritätszuschlags nach den Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung ab 2016 bekannt gemacht. Dieser Programmablaufplan begrenzt den Lohnsteuerabzug auf Versorgungsbezüge von beschränkt steuerpflichtigen Versorgungsempfängern, denen die Abkommensvorteile nach den DBA Türkei, Spanien oder Norwegen zustehen. […]
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