Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt bei der Erhebung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis Folgendes: … Quelle: Kleinbetragsregelung im Erhebungsverfahren
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(ENTWUF) Geänderter Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer und Programmablaufplan für die Erstellung von Lohnsteuertabellen jeweils für 2025 (Anwendung spätestens ab dem 1. März 2025)
Hiermit werden der Entwurf des Bekanntmachungsschreibens zum geänderten Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer und zum Programmablaufplan für die Erstellung von Lohnsteuertabellen jeweils für 2025 … Quelle: (ENTWUF) Geänderter Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer und Programmablaufplan für die Erstellung von Lohnsteuertabellen jeweils für 2025 (Anwendung spätestens […]
WeiterlesenUmsatzsteuer; Steuerfreie Umsätze für die Luftfahrt (§ 4 Nummer 2, § 8 Absatz 2 UStG; Abschnitt 8.2 Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE))
Mit dem BMF-Schreiben wurde die Liste der im Inland ansässigen Luftfahrtunternehmen, die im entgeltlichen Luftverkehr überwiegend internationalen Luftverkehr betreiben (Stand: 1.1.2025) aktualisiert. Quelle: Umsatzsteuer; Steuerfreie Umsätze für die Luftfahrt (§ 4 Nummer 2, § 8 Absatz 2 UStG; Abschnitt 8.2 Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE))
WeiterlesenAnwendung des Umwandlungssteuergesetzes (UmwStE)
Das Bundesministerium der Finanzen hatte mit den obersten Finanzbehörden der Länder einen Entwurf eines aktualisierten BMF-Schreibens zur Anwendung des Umwandlungssteuergesetzes („Umwandlungssteuer-Erlass“ – UmwStE) abgestimmt. Mit dem BMF-Schreiben vom 2. Januar 2025 wurde nunmehr der UmwStE mitgeteilt. Quelle: Anwendung des Umwandlungssteuergesetzes (UmwStE)
WeiterlesenAufhebung des BMF-Schreibens vom 19. Mai 2022, BStBl I S. 844; Keine Anwendung der Grundsätze der BFH-Urteile VIII R 9/19 und VIII R 15/20 vom 1. Juli 2021 auf Abspaltungen i. S. d. § 15 UmwStG
Hierzu: BMF-Schreiben vom 2. Januar 2025. Quelle: Aufhebung des BMF-Schreibens vom 19. Mai 2022, BStBl I S. 844; Keine Anwendung der Grundsätze der BFH-Urteile VIII R 9/19 und VIII R 15/20 vom 1. Juli 2021 auf Abspaltungen i. S. d. § 15 UmwStG
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