XI R 34/16, Beschluss vom 13.02.2019

Zum Ausweis der Pensionsrückstellung im Jahr der Zusage unter Berücksichtigung neuer „Heubeck-Richttafeln“ – Die Entscheidung wurde nachträglich zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt; sie war seit dem 10.04.2019 als NV-Entscheidung abrufbar. Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 11 Abs. 2 Satz 2 JVKostG). Quelle: XI R 34/16, Beschluss vom 13.02.2019

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