IX B 121/18, Beschluss vom 05.06.2019

Wiedereinsetzung – Versendung einer Datei aus dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) – Verwendung von unzulässigen Umlauten und Sonderzeichen in der Dateibezeichnung – Besetzungsrüge – Unzulässige Selbstentscheidung bei Eingehen auf den Akteninhalt Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 11 Abs. 2 Satz 2 JVKostG). Quelle: IX B 121/18, Beschluss vom 05.06.2019

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