VI R 53/14, Urteil vom 31.08.2016

Tarifermäßigung gemäß § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG für mehrjährige Tätigkeit: Prämie für einen Verbesserungsvorschlag sowie anstelle einer Bonuszahlung gewährte Versorgungsleistungen Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 11 Abs. 2 Satz 2 JVKostG). Quelle: VI R 53/14, Urteil vom 31.08.2016

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