Abkommen vom 12. November 2015 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Australien zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung

Quelle: Abkommen vom 12. November 2015 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Australien zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung

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Gewinnminderungen im Zusammenhang mit einer ausländischen Enkelgesellschaft sind nicht abzugsfähig

Garantieübernahmen und Ausfälle von Darlehensforderungen bzw. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die im Zusammenhang mit einer britischen Enkelgesellschaft stehen, können unter das Abzugsverbot des § 8b Abs. 3 Sätze 4 bis 7 KStG fallen. So entschied das FG Münster (Az. 10 K 2301/13 K). Quelle: Gewinnminderungen im Zusammenhang mit einer ausländischen Enkelgesellschaft sind nicht abzugsfähig

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