Berücksichtigung ausländischer Verhältnisse – Ländergruppeneinteilung ab 1. Januar 2017

Das BMF hat die Ländergruppeneinteilung ab dem Veranlagungszeitraum 2017 überarbeitet. Das Schreiben vom 20. Oktober 2016 ersetzt ab dem VZ 2017 das BMF-Schreiben vom 18. November 2013 (Az. IV C 8 – S-2285 / 07 / 10005 :016). Quelle: Berücksichtigung ausländischer Verhältnisse – Ländergruppeneinteilung ab 1. Januar 2017

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Berücksichtigung ausländischer Verhältnisse; Ländergruppeneinteilung ab 1. Januar 2017

Unter Bezugnahme auf das Abstimmungsergebnis mit den obersten Finanzbehörden der Länder ist die Ländergruppeneinteilung ab dem Veranlagungszeitraum 2017 überarbeitet worden. Das BMF-Schreiben vom 20. Oktober 2016 ersetzt ab dem Veranlagungszeitraum 2017 das BMF-Schreiben vom 18. November 2013 (BStBl I 2013 Seite 1462). Quelle: Berücksichtigung ausländischer Verhältnisse; Ländergruppeneinteilung ab 1. Januar 2017

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Erhöhung des Kindergeldes begrüßt

Die von den Koalitionsfraktionen auf den Weg gebrachte Anhebung des Kindergeldes und des steuerlichen Kinderfreibetrages (18/9536) sind von der Bundessteuerberaterkammer begrüßt worden. Es sei sinnvoll, die für 2017 und 2018 geplanten Anhebungen schon jetzt zu beschließen und nicht rückwirkend auf den Weg zu bringen. Quelle: Erhöhung des Kindergeldes begrüßt

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