Verlust oder Beschränkung des Besteuerungsrechts der Bundesrepublik Deutschland (§ 12 KStG); Änderung der Randnummer 13.04 des BMF-Schreibens vom 11. November 2011 (BStBl I Seite 1314)

Quelle: Verlust oder Beschränkung des Besteuerungsrechts der Bundesrepublik Deutschland (§ 12 KStG); Änderung der Randnummer 13.04 des BMF-Schreibens vom 11. November 2011 (BStBl I Seite 1314)

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Vorübergehende Befreiung der Kommunen von der MWSt durch aufschiebende Optionserklärungen

Das Hessische Finanzministerium und die kommunalen Spitzenverbände haben die Kommunen aufgefordert, wegen des neuen § 2b UStG bis zum Jahresende 2016 aufschiebende Optionserklärungen abzugeben und damit wirtschaftliche Aktivitäten öffentlich-rechtlicher Institutionen für eine Übergangszeit weiter zu ermöglichen. Quelle: Vorübergehende Befreiung der Kommunen von der MWSt durch aufschiebende Optionserklärungen

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