Das ändert sich 2017 bei der Steuer

Höhere Freibeträge, verbesserte Informationen, Erleichterungen bei der Steuererklärung oder Umstellungen an der Ladenkasse. Zu Jahresbeginn gibt es regelmäßig Änderungen, die sich auf den Alltag der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen in unterschiedlicher Weise auswirken. Für den steuerlichen Bereich haben wir die Neuerungen für Sie zusammengestellt. Quelle: Das ändert sich 2017 bei der Steuer

Weiterlesen

Änderung des § 253 HGB durch das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften; Auswirkung auf die Anerkennung steuerlicher Organschaften

Quelle: Änderung des § 253 HGB durch das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften; Auswirkung auf die Anerkennung steuerlicher Organschaften

Weiterlesen

Verwaltungsgrundsätze Betriebsstättengewinnaufteilung (VWG BsGa)

Das BMF-Schreiben nimmt Stellung zur Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes nach § 1 Absatz 5 AStG und der Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung auf die Einkünftezuordnung von in- oder ausländischen Betriebsstätten. Quelle: Verwaltungsgrundsätze Betriebsstättengewinnaufteilung (VWG BsGa)

Weiterlesen

Aufteilung der Vorsteuer aus einer Insolvenzverwalterrechnung

Für die Aufteilung der Vorsteuer aus einer Insolvenzverwalterrechnung ist laut FG Schleswig-Holstein in einem ersten Schritt das Verhältnis der unternehmerischen zu den privaten Insolvenzverbindlichkeiten zu ermitteln und bzgl. der unternehmerischen Verbindlichkeiten in einem zweiten Schritt zu ermitteln, ob die Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit steuerpflichtigen Ausgangsumsätzen oder steuerfreien Ausschlussumsätzen stehen (Az. 4 K 14/14). Quelle: Aufteilung […]

Weiterlesen

Sog. "Verkauf von Ackerstatusrechten" fällt nicht unter § 24 UStG

Laut FG Schleswig-Holstein fällt der sog. „Verkauf von Ackerstatusrechten“ – also das gem. § 2 der Dauergrünland-Erhaltungsverordnung erfolgende Vorhalten von Dauergrünland eines Landwirts zugunsten eines anderen zur Umbruchsgenehmigung – nicht unter die Besteuerung nach Durchschnittssätzen gem. § 24 UStG (Az. 4 K 16/14). Quelle: Sog. "Verkauf von Ackerstatusrechten" fällt nicht unter § 24 UStG

Weiterlesen