BFH: Kostümparty eines gemeinnützigen Karnevalsvereins kein Zweckbetrieb

Ein von einem gemeinnützigen Karnevalsverein in der Karnevalswoche durchgeführtes Kostümfest ist kein Zweckbetrieb. Die Einkünfte aus der Veranstaltung unterliegen daher lt. BFH der Körperschaftsteuer und die Umsätze dem Umsatzsteuerregelsatz (Az. V R 53/15). Quelle: BFH: Kostümparty eines gemeinnützigen Karnevalsvereins kein Zweckbetrieb

Weiterlesen

BFH verwirft Sanierungserlass des BMF

Der Große Senat des BFH hat entschieden, dass – anders als derzeit im Sanierungserlass des BMF vorgesehen – ein Sanierungsgewinn, der dadurch entsteht, dass Schulden zum Zwecke der Sanierung ganz oder teilweise vom Gläubiger erlassen werden, das Betriebsvermögen erhöht und grundsätzlich steuerbar ist (Az. GrS 1/15). Quelle: BFH verwirft Sanierungserlass des BMF

Weiterlesen