BFH zur steuerlichen Behandlung von in einem Verlagsvertrag vereinbarten sog. Vorschusszahlungen

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob die von einem Musikverlag an einen Musikproduzenten geleisteten Zahlungen als Vorschuss auf noch zu bewirkende Gegenleistungen und damit als Betriebseinnahmen im Rahmen der Gewinnermittlung durch EÜR zu qualifizieren sind oder als Vorfinanzierung von späteren Geldzuflüssen, die der Musikproduzent als Wahrnehmungsberechtigter von Seiten seiner musikalischen Verwertungsgesellschaft zu erwarten […]

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BFH: Kostümparty eines gemeinnützigen Karnevalsvereins kein Zweckbetrieb

Ein von einem gemeinnützigen Karnevalsverein in der Karnevalswoche durchgeführtes Kostümfest ist kein Zweckbetrieb. Die Einkünfte aus der Veranstaltung unterliegen daher lt. BFH der Körperschaftsteuer und die Umsätze dem Umsatzsteuerregelsatz (Az. V R 53/15). Quelle: BFH: Kostümparty eines gemeinnützigen Karnevalsvereins kein Zweckbetrieb

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