Zinslauf für Hinterziehungszinsen beginnt ein Jahr nach der Schenkung

Mit zwei Urteilen hat das FG Münster entschieden, dass in die Berechnung des Zinslaufs für Hinterziehungszinsen bei der Schenkungsteuer neben den Anzeige- und Erklärungsfristen die durchschnittliche Bearbeitungsdauer einzubeziehen ist (Az. 3 K 1627/15 und 3 K 1628/15). Quelle: Zinslauf für Hinterziehungszinsen beginnt ein Jahr nach der Schenkung

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Steuerabkommen mit Finnland

Die Bundesrepublik Deutschland und die Republik Finnland haben ein neues Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen, das das bisherige Abkommen aus dem Jahr 1979 ersetzen soll, weil dieses Abkommen durch die wirtschaftliche und Steuerliche Entwicklung in beiden Ländern überholt sei. Quelle: Steuerabkommen mit Finnland

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BFH: Abgrenzung der nicht gewerbesteuerbaren Abwicklung eines nicht begonnenen Schiffsbetriebs von einer der Gewerbesteuer unterliegenden neuen werbenden Tätigkeit

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob die Tätigkeit einer zum Zweck des Erwerbs, Betriebs und der Veräußerung eines Seeschiffs gegründeten Ein-Schiffs-GmbH & Co. KG, die liquidiert wurde, nachdem sie den von ihr bestellten Schiffs-Neubau noch vor seiner Ablieferung an eine Fondgesellschaft veräußert hatte, der Abwicklung oder allmählichen Aufgabe eines nicht begonnenen originär gewerblichen […]

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BFH zur Anlegerbesteuerung bei einem in US-Dollar geführten Aktienfonds

Der BFH hatte zu entscheiden, ob auf Dollar-Basis erzielte Investmentfonds-Aktiengewinne, die sich aufgrund von Währungsschwankungen als Aktienverluste erweisen, nach § 8b Abs. 3 Satz 3 KStG bei der Gewinnermittlung nicht zu berücksichtigen sind (Az. I R 63/15). Quelle: BFH zur Anlegerbesteuerung bei einem in US-Dollar geführten Aktienfonds

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BFH: Keine erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG bei Veräußerung eines Teils eines Mitunternehmeranteils

Der Gewinn aus der Veräußerung eines Teils eines Mitunternehmeranteils i. S. von § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG ist lt. BFH nicht in die erweiterte Kürzung gemäß § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG einzubeziehen (Az. IV R 14/13). Quelle: BFH: Keine erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG […]

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