Erhöhung der Hundesteuer in Wiesbaden rechtmäßig

Laut VG Wiesbaden ist die Erhöhung der Hundesteuer in Wiesbaden von 98 Euro auf 180 Euro pro Hund und Jahr rechtmäßig. Steuergrund und Anknüpfungspunkt für die Hundesteuer sei der persönliche Aufwand des Steuerpflichtigen, nicht der Aufwand der Gemeinde für Hunde (Az. 1 K 919/16.WI). Quelle: Erhöhung der Hundesteuer in Wiesbaden rechtmäßig

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BFH: Umsatzsteuerbefreiung für Leistungen der Eingliederungshilfe und im Rahmen des "Individuellen Services für behinderte Menschen" durch eine Pflegekraft

Der BFH hatte u. a. zu entscheiden, ob Leistungen eines Mitglieds eines gemeinnützigen Vereins, der Mitglied im Verband der freien Wohlfahrtspflege ist, im Bereich der Eingliederungshilfe und des individuellen Service für Menschen mit Behinderungen Leistungen i. S. des Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g der Richtlinie 77/388/EWG sind (Az. XI R 5/15). Quelle: […]

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BFH: Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung – Berechnung der Opfergrenze

Hat der Steuerpflichtige nur einen Teil des Jahres Anspruch auf Freibeträge für Kinder, Kindergeld oder eine andere Leistung für Kinder, ist dies bei der Berechnung der Opfergrenze durch eine monatsbezogene Kürzung der anzusetzenden kinderbezogenen 5 %-Pauschale zu berücksichtigen. So entschied der BFH (Az. VI R 15/16). Quelle: BFH: Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung – Berechnung der […]

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