Laut BFH besteht ein Anspruch auf Anerkennung der Förderung von Turnierbridge als gemeinnützig, da Turnierbridge die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet ebenso fördere wie Sport (Az. V R 69/14, V R 70/14). Quelle: BFH: Turnierbridge ist gemeinnützig
WeiterlesenAuthor Archives: Steuerberater Kempf, Köln
BFH: Das bloße Aufgreifen einer Gestaltungsidee rechtfertigt nicht die Annahme eines Steuerstundungsmodells
Die Annahme eines Steuerstundungsmodells ergibt sich nicht ohne Weiteres aus dem bloßen Aufgreifen einer bekannten Gestaltungsidee. Wie der BFH entschied, handelt es sich mangels vorgefertigten Konzepts nicht um ein Steuerstundungsmodell, wenn ein Anleger eine von ihm selbst oder von seinem Berater entwickelte oder modifizierte und individuell angepasste Investition umsetzt (Az. VIII R 7/13). Quelle: BFH: […]
WeiterlesenUmsatzsteuerliche Behandlung der Lieferung von Blutplasma
Das BMF hat bezüglich des EuGH-Urteils C-412/15 vom 05.10.2016 zur umsatzsteuerlichen Behandlung der Lieferung von Blutplasma Stellung genommen (Az. III C 3 – S-7173 / 14 / 10001). Quelle: Umsatzsteuerliche Behandlung der Lieferung von Blutplasma
WeiterlesenIX R 26/16, Urteil vom 31.01.2017
Übertragung von Anteilen an geschlossenen Immobilienfonds Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 11 Abs. 2 Satz 2 JVKostG). Quelle: IX R 26/16, Urteil vom 31.01.2017
WeiterlesenV R 70/14, Urteil vom 09.02.2017
Die Förderung von Turnierbridge ist für gemeinnützig zu erklären – Verfahren nach § 52 Abs. 2 Sätze 2 und 3 AO Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 11 Abs. 2 Satz 2 JVKostG). Quelle: V R 70/14, Urteil vom 09.02.2017
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