Aufzeichnungspflichten nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz gelten auch für Landwirtschaft und Gartenbau

Die alle Beschäftigten umfassenden Aufzeichnungspflichten des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes gelten auch für die Branchen, für die ein Tarifvertrag für allgemein anwendbar erklärt worden ist. So entschied das FG Hamburg 2017 (Az. 4 K 73/15, entgegen OLG Hamm Az. 3 RBs 277/16). Quelle: Aufzeichnungspflichten nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz gelten auch für Landwirtschaft und Gartenbau

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BFH zum Wegfall der korrespondierenden Bilanzierung eines Gesellschafterdarlehens bei Veräußerung des Mitunternehmeranteils

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob die korrespondierende Bilanzierung eines Gesellschafterdarlehens in der Sonderbilanz des Gesellschafters mit der Veräußerung des Mitunternehmeranteils endet, oder ob der Erwerber des Anteils, der die Forderung übernimmt, den Bilanzansatz des Veräußerers ungeachtet eines möglicherweise gesunkenen Teilwerts fortzuführen hat (Az. IV R 1/15). Quelle: BFH zum Wegfall der korrespondierenden […]

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