Anwendungsfragen zum InvStG 2018 – Bestimmung des anwendbaren Teilfreistellungssatzes

Das BMF hat zur Ermittlung des nach § 20 InvStG i. V. m. § 2 Abs. 6 – 9 InvStG anwendbaren Teilfreistellungssatzes gegenüber den Verbänden Stellung genommen. Erläutert wird, unter welchen Voraussetzungen ein Aktienfonds, ein Mischfonds oder ein Immobilienfonds vorliegt, auf den die Teilfreistellung nach § 20 InvStG anzuwenden ist (Az. IV C 1 S-1980-1 […]

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Die Erbschaftsteuer muss in Bayern wie in den übrigen 15 Ländern erhoben werden

Das FinMin Rheinland-Pfalz kritisiert, dass Bayern mit dem Hinweis auf die Erbschaftsteuer als reine Landessteuer sich nicht an die Einigung der übrigen Bundesländer über die Anpassung der Erbschaftsteuer an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts hält. Quelle: Die Erbschaftsteuer muss in Bayern wie in den übrigen 15 Ländern erhoben werden

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