Keine Steuerermäßigung für Anliegerbeiträge zum Straßenausbau

Laut FG Rheinland-Pfalz beinhalten Anliegerbeiträge zum Ausbau von Gehwegen und Straßenbeleuchtung keine sog. steuerlich abziehbaren „haushaltsnahen Handwerkerleistungen“ im Sinne des § 35a Abs. 3 EStG, da der erforderliche räumlich-funktionale Zusammenhang der Maßnahme mit dem Haushalt der Klägerin fehle (Az. 1 K 1650/17). Quelle: Keine Steuerermäßigung für Anliegerbeiträge zum Straßenausbau

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Unternehmen sparen erneut Energie und erhalten eine Teilentlastung von Strom- und Energiesteuer

Das Bundeskabinett hat am 13. Dezember 2017 auf Grundlage eines Monitoringberichts des RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung e. V. festgestellt, dass Unternehmen des produzierenden Gewerbes auch 2018 den sogenannten Spitzenausgleich in voller Höhe erhalten können. Demnach haben diese Unternehmen in Deutschland den Zielwert für eine Reduzierung ihrer Energieintensität vollständig erreicht. Quelle: Unternehmen sparen erneut Energie […]

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Erschließungsbeiträge für Straßenausbaumaßnahmen sind nicht als Handwerkerleistungen steuerlich absetzbar

Anders als das FG Nürnberg (Az. 7 K 1356/14) hat das FG Berlin-Brandenburg entschieden, dass für Erschließungsbeiträge und Straßenausbaubeiträge die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nicht in Anspruch genommen werden kann (Az. 3 K 3130/17). Das Verfahren ist bereits beim BFH anhängig (BFH-Az. VI R 50/17). Quelle: Erschließungsbeiträge für Straßenausbaumaßnahmen sind nicht als Handwerkerleistungen steuerlich absetzbar

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