Diskussionsentwurf zur Umsetzung der globalen effektiven Mindestbesteuerung in Deutschland

Das Bundesministerium der Finanzen hat einen Diskussionsentwurf zur Umsetzung der globalen effektiven Mindestbesteuerung in Deutschland veröffentlicht. Es besteht die Möglichkeit zur Stellungnahme bis zum 21. April 2023. Quelle: Diskussionsentwurf zur Umsetzung der globalen effektiven Mindestbesteuerung in Deutschland

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Gesetz für die Umsetzung der Richtlinie zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen in der Union (Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz – MinBestRL-UmsG)

Der Diskussionsentwurf enthält in Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2523 des Rates vom 15. Dezember 2022 zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen in der Union, ABl. L 328 vom 22. Dezember 2022, Seite 1, berichtigt in ABl. L 13 vom 16. Januar 2023, Seite 9 (Mindestbesteuerungsrichtlinie – MinBestRL), alle notwendigen […]

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Gemeinsame Erklärung der zuständigen Behörde der Bundesrepublik Deutschland und der zuständigen Behörde der Vereinigten Staaten von Amerika über die Durchführung des spontanen Austauschs länderbezogener Berichte für 2021 beginnende Wirtschaftsjahre

Hierzu: BMF-Schreiben vom 16. März 2023 – IV B 6 – S 1315/19/10050 :007; 2023/0275569 – Quelle: Gemeinsame Erklärung der zuständigen Behörde der Bundesrepublik Deutschland und der zuständigen Behörde der Vereinigten Staaten von Amerika über die Durchführung des spontanen Austauschs länderbezogener Berichte für 2021 beginnende Wirtschaftsjahre

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Übergangsregelung für den Einsatz der TSE Version 1 der Firma cv cryptovision GmbH, vertrieben unter dem Namen D-TRUST TSE-Modul; Verlängerung und Ausdehnung der Übergangsregelung

Durch das BMF-Schreiben wird die Übergangsregelung für den Einsatz der TSE Version 1 der Firma cv cryptovision GmbH, vertrieben unter dem Namen D-TRUST TSE-Modul verlängert und ausgedehnt. Quelle: Übergangsregelung für den Einsatz der TSE Version 1 der Firma cv cryptovision GmbH, vertrieben unter dem Namen D-TRUST TSE-Modul; Verlängerung und Ausdehnung der Übergangsregelung

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