Umsatzsteuer; Steuerfreie Umsätze für die Luftfahrt (§ 4 Nummer 2, § 8 Absatz 2 UStG; Abschnitt 8.2 Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE))

Mit dem BMF-Schreiben wurde die Liste der im Inland ansässigen Luftfahrtunternehmen, die im entgeltlichen Luftverkehr überwiegend internationalen Luftverkehr betreiben (Stand: 1.1.2024) aktualisiert. Quelle: Umsatzsteuer; Steuerfreie Umsätze für die Luftfahrt (§ 4 Nummer 2, § 8 Absatz 2 UStG; Abschnitt 8.2 Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE))

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Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO)

Am 1. Januar 2024 treten das Personengesellschaftsrechtsreformgesetz (MoPeG) und die damit zusammenhängenden Änderungen der AO durch das Kreditzweitmarktförderungsgesetz in Kraft. Mit dem BMF-Schreiben wird der Anwendungserlass zur AO an diese Rechtsänderungen zeitgleich angepasst. Quelle: Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO)

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