BFH: Aufhebung des Durchsuchungsbeschlusses macht Sachpfändung rechtswidrig

Wird eine Durchsuchungsanordnung aufgehoben, hat das Finanzgericht die Rechtswidrigkeit der im Rahmen der Durchsuchung durchgeführten Sachpfändung auf Antrag festzustellen. Die Entscheidung des BFH stärkt die Rechte der von Vollstreckungsmaßnahmen betroffenen Schuldner (Az. VII R 6/18). Quelle: BFH: Aufhebung des Durchsuchungsbeschlusses macht Sachpfändung rechtswidrig

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Bei höherer Gewalt keine Belegausgabe – Einzelfallprüfung

Auf die Pflicht zur Ausgabe von Kassenbelegen kann im Fall des Vorliegens sog. sachlicher Härten in Ausnahmefällen verzichtet werden. Solche Härten liegen zum Beispiel vor, wenn durch höhere Gewalt eine Belegausgabe nicht möglich ist. Dazu zählt z. B. Stromausfall, Wasserschaden oder Ausfall der Belegausgabe-Einheit, erklärte die Bundesregierung auf Anfrage. Quelle: Bei höherer Gewalt keine Belegausgabe […]

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