Angepasstes BMF-Einführungsschreiben zur DSGVO–Datenschutz-Grundverordnung Quelle: Datenschutz im Steuerverwaltungsverfahren ab dem 25. Mai 2018; Neuregelungen durch die Datenschutz-Grundverordnung und Änderungen der AO durch das Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften vom 17. Juli 2017
WeiterlesenAuthor Archives: Steuerberater Kempf, Köln
Der Jahresstart für KMU und ihre Mitarbeiter aus Steuersicht
Das „Jahressteuergesetz 2019“, das „Bürokratieentlastungsgesetz III“ und das „Forschungszulagengesetz“ sind nur drei Beispiele dafür, dass sich steuerlich im Jahr 2019 einiges bewegt hat. Der DStV hat dazu einen Überblick mit den Auswirkungen für KMU und deren Mitarbeiter zusammengestellt. Quelle: Der Jahresstart für KMU und ihre Mitarbeiter aus Steuersicht
WeiterlesenRegelungen zur steuerlichen Behandlung von Erstausbildungskosten verfassungsgemäß
Dass Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung oder für ein Erststudium, das zugleich eine Erstausbildung vermittelt, nach dem EStG nicht als Werbungskosten abgesetzt werden können, verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Dies hat das BVerfG auf Vorlagen des BFH hin entschieden (Az. 2 BvL 22/14 bis 2 BvL 27/14). Quelle: Regelungen zur steuerlichen Behandlung von Erstausbildungskosten verfassungsgemäß
WeiterlesenSoli-Musterklage läuft – Einsprüche müssen nicht mehr eingelegt werden
Wegen einer BdSt-Musterklage, die beim BVerfG anhängig ist (Az. 2 BvL 6/14), gibt es einen Vorläufigkeitsvermerk bzgl. des Abzugs des Solidaritätszuschlags. Daher sind individuelle Einsprüche gegen Steuerbescheide prinzipiell nicht mehr erforderlich. Darauf weist der BdSt hin. Quelle: Soli-Musterklage läuft – Einsprüche müssen nicht mehr eingelegt werden
WeiterlesenKein Spielraum bei Werbungskosten
Vermieter dürfen Werbungskosten für Investitionen in die Wohnung nur dann vollständig geltend machen, wenn die Miete mehr als 66 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete beträgt. Die gesetzliche Vorschrift sehe lt. Bundesregierung keinen Ermessensspielraum vor (19/15288). Quelle: Kein Spielraum bei Werbungskosten
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