EU-Parlament: Fester Unterausschuss für Steuerangelegenheiten

Das EU-Parlament hat beschlossen, einen festen Unterausschuss für Steuerangelegenheiten innerhalb des Ausschusses für Wirtschaft und Währung einzurichten. Er soll insbesondere für den Kampf gegen Steuerbetrug, Steuerhinterziehung und Steuervermeidung sowie für finanzielle Transparenz für Besteuerungszwecke zuständig sein. Quelle: EU-Parlament: Fester Unterausschuss für Steuerangelegenheiten

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BFH: Behandlung einer Investitionszulage und nicht abziehbarer Betriebsausgaben bei der Berechnung nicht abziehbarer Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a EStG

Der BFH hatte zu entscheiden, ob für Zwecke der Berechnung der nicht abziehbaren Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a EStG eine Investitionszulage dem steuerlichen Gewinn hinzuzurechnen ist (Az. X R 6/18). Quelle: BFH: Behandlung einer Investitionszulage und nicht abziehbarer Betriebsausgaben bei der Berechnung nicht abziehbarer Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a EStG

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