Weniger Zuzahlung durch Steuersenkung

Die bis Ende des Jahres befristete Senkung der Mehrwertsteuer kann in einzelnen Leistungsbereichen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu geringeren Eigenbeteiligungen und Zuzahlungen führen. Eine darüber hinausgehende Reduzierung würde jedoch dem Zweck der Eigenbeteiligungen und Zuzahlungen entgegenstehen. Das teilt die Bundesregierung mit. Quelle: Weniger Zuzahlung durch Steuersenkung

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Keine gewerbesteuerliche Hinzurechnung für die Anmietung von Messestellplätzen

Das FG Münster entschied, dass Aufwendungen für die Anmietung von Messestellplätzen nicht der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung unterliegen, wenn die Flächen nicht dem fiktiven Anlagevermögen zuzuordnen sind (Az. 9 K 1816/18). Quelle: Keine gewerbesteuerliche Hinzurechnung für die Anmietung von Messestellplätzen

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Veräußerung eines Sauenbestands unter gleichzeitiger Verpachtung der Ställe ist eine Geschäftsveräußerung im Ganzen

Das FG Münster entschied, dass die Veräußerung eines Sauenbestands unter gleichzeitiger Verpachtung der Ställe eine nicht umsatzsteuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen darstellt, was einen Vorsteuerabzug aus der Veräußerung ausschließt (Az. 15 K 1850/17). Quelle: Veräußerung eines Sauenbestands unter gleichzeitiger Verpachtung der Ställe ist eine Geschäftsveräußerung im Ganzen

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Kindergeldanspruch besteht auch für ein während der Ausbildung erkranktes Kind

Für ein volljähriges Kind, das während seiner Berufsausbildung erkrankt, besteht Anspruch auf Kindergeld auch dann, wenn das voraussichtliche Ende der Erkrankung nicht nachgewiesen wird. Dies entschied das FG Münster (Az. 11 K 1832/19). Quelle: Kindergeldanspruch besteht auch für ein während der Ausbildung erkranktes Kind

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Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/2034 über die Beaufsichtigung von Wertpapierfirmen

Mit dem Gesetzentwurf werden die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Wertpapierfirmen im Hinblick auf die von ihnen eingegangenen Risiken, die Eigenmittelanforderungen, ihre Geschäftsorganisation sowie die Anforderungen an die Geschäftsleitung und die Aufsichtsorgane geregelt. Quelle: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/2034 über die Beaufsichtigung von Wertpapierfirmen

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