Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf zur effektiveren Verfolgung von Geldwäsche

Die Bundesregierung hat heute den von der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche beschlossen. Mit dem Gesetzentwurf sollen die Grundlagen für eine effektive und konsequente strafrechtliche Verfolgung von Geldwäsche weiter gestärkt werden. Quelle: Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf zur effektiveren Verfolgung von Geldwäsche

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Bekanntgabe des Anwendungszeitpunktes für die Änderung des Fälligkeitstermins (§ 21 Abs. 3a UStG)

Mit dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz wurde die Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer, für die ein Zahlungsaufschub bewilligt ist, im Sinne einer „großen Fristenlösung“ auf den 26. des zweiten auf die Einfuhr folgenden Monats und somit um circa 40 Tage verschoben. Der Anwendungszeitpunkt wird mit diesem BMF-Schreiben bekanntgegeben. Quelle: Bekanntgabe des Anwendungszeitpunktes für die Änderung des Fälligkeitstermins (§ 21 […]

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