Laut EuGH ist die Übertragung des Know-hows zum Betrieb einer Erotik-Website von Ungarn nach Madeira wegen des dort niedrigeren Mehrwertsteuersatzes nicht rechtsmissbräuchlich, es sei denn, es solle verschleiert werden, dass die Website in Wirklichkeit von Ungarn aus betrieben wird (Az. C-419/14). Quelle: Die Übertragung von Lizenzen an eine Gesellschaft in einem Mitgliedstaat mit niedrigem Regelmehrwertsteuersatz […]
WeiterlesenAuthor Archives: Steuerberater Kempf, Köln
Steuerliche Klarstellung bei der Überlassung von Unterkünften an Flüchtlinge
Wenn steuerbefreite Vermietungsgenossenschaften sowie -vereine und steuerpflichtige Wohnungsgesellschaften Wohnraum an steuerbegünstigte Vereine überlassen, um Flüchtlinge zu unterbringen, hat es Auswirkungen auf bestehende steuerliche Regelungen. Hier finden Sie eine Klarstellung aus steuerlicher Sicht. Quelle: Steuerliche Klarstellung bei der Überlassung von Unterkünften an Flüchtlinge
WeiterlesenAnwendung neuer BFH-Entscheidungen
Die Finanzverwaltung hat beschlossen, die folgenden Entscheidungen des Bundesfinanzhofs in Kürze im Bundessteuerblatt Teil II zu veröffentlichen. Damit werden zugleich die Finanzbehörden die Entscheidungen allgemein anwenden. Quelle: Anwendung neuer BFH-Entscheidungen
Weiterlesen1) Kassenmäßige Steuereinnahmen nach Steuerarten und Gebietskörperschaften (Aktuelle Ergebnisse)
Die Steuereinnahmen am aktuellen Rand finden Sie hier als Pdf- und xlsx-Dokumente zum Download. Quelle: 1) Kassenmäßige Steuereinnahmen nach Steuerarten und Gebietskörperschaften (Aktuelle Ergebnisse)
WeiterlesenVerständigungsvereinbarung zwischen den zuständigen Behörden Deutschlands und der Niederlande nach Artikel 25 Absatz 3 des Doppelbesteuerungsabkommens vom 12. April 2012 zwischen Deutschland und den Niederlanden zur Aufteilung der Gewinne deutscher und niederländischer land- und forstwirtschaftlicher Betriebe mit Grundstücken im jeweils anderen Staat
Quelle: Verständigungsvereinbarung zwischen den zuständigen Behörden Deutschlands und der Niederlande nach Artikel 25 Absatz 3 des Doppelbesteuerungsabkommens vom 12. April 2012 zwischen Deutschland und den Niederlanden zur Aufteilung der Gewinne deutscher und niederländischer land- und forstwirtschaftlicher Betriebe mit Grundstücken im jeweils anderen Staat
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