OVG Berlin-Brandenburg hebt zwei Anschlussbeitragsbescheide der Stadt Cottbus auf

Das OVG Berlin-Brandenburg hat – nach Aufhebung seiner ursprünglichen Urteile und Zurückverweisung durch das BVerfG – erneut über die Anfechtungsklagen zweier Grundstückseigentümerinnen gegen Anschlussbeitragsbescheide entschieden (OVG 9 B 1.16, OVG 9 B 43.15). Quelle: OVG Berlin-Brandenburg hebt zwei Anschlussbeitragsbescheide der Stadt Cottbus auf

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DStV erreicht Übergangsregelung für Blockheizkraftwerke

2015 wurde die Verwaltungsauffassung zur ertragsteuerlichen Beurteilung von Aufwendungen für die Anschaffung eines Blockheizkraftwerks geändert. Die Bemühungen des DStV dagegen waren erfolgreich: Nach Abstimmung auf Bund-Länder-Ebene wird aus Vertrauensschutzgründen das Wahlrecht bezüglich der Qualifikation des BHKW ausgedehnt. Quelle: DStV erreicht Übergangsregelung für Blockheizkraftwerke

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Überschreibung eines Doppelbesteuerungsabkommens durch innerstaatliches Gesetz („Treaty Override“) ist verfassungsrechtlich zulässig

Laut BVerfG ist der Gesetzgeber auch dann nicht am Erlass eines Gesetzes gehindert, wenn dieses zu völkerrechtlichen Verträgen im Sinne von Art. 59 Abs. 2 Satz 1 GG im Widerspruch steht (Az. 2 BvL 1/12). Quelle: Überschreibung eines Doppelbesteuerungsabkommens durch innerstaatliches Gesetz („Treaty Override“) ist verfassungsrechtlich zulässig

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Die bewegte Lieferung im Reihengeschäft: Auf der Suche nach Rechtssicherheit

Es kommt Bewegung in die Diskussion zur Anpassung der umsatzsteuerlichen Bestimmung der bewegten Lieferung im Reihengeschäft. Aufgrund der hierzu ergangenen EuGH- und BFH-Rechtsprechung, die der derzeitigen Verwaltungsauffassung widerspricht, besteht zurzeit große Rechtsunsicherheit. Der DStV hat dazu Stellung genommen. Quelle: Die bewegte Lieferung im Reihengeschäft: Auf der Suche nach Rechtssicherheit

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Kirchensteuerpflicht verfassungsrechtlich unbedenklich

Laut OVG Rheinland-Pfalz verstößt die Kirchensteuerpflicht nicht gegen die Glaubensfreiheit und das Grundrecht der ungestörten Religionsausübung, weil sie durch Beendigung der Kirchenmitgliedschaft abgewendet werden kann. Die Austrittserklärung könne dabei nicht auf die Kirche als Körperschaft des öffentlichen Rechts unter Verbleib in der Religionsgemeinschaft als Glaubensgemeinschaft beschränkt werden (Az. 6 A 10941/15.OVG). Quelle: Kirchensteuerpflicht verfassungsrechtlich unbedenklich

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