Kein Abzug noch nicht verbrauchter größerer Erhaltungsaufwendungen durch den Einzelrechtsnachfolger

Hat der Nießbraucher größere Erhaltungsaufwendungen nach § 82b EStDV auf mehrere Jahre verteilt und wird der Nießbrauch innerhalb des Verteilungszeitraums beendet, kann der Eigentümer den verbliebenen Teil der Aufwendungen nicht als Werbungskosten geltend machen. So entschied das FG Münster (Az. 4 K 422/15). Quelle: Kein Abzug noch nicht verbrauchter größerer Erhaltungsaufwendungen durch den Einzelrechtsnachfolger

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„Wir müssen die finanziellen Auswirkungen des demografischen Wandels beherrschbar halten“

Vor dem G7-Treffen der Finanzminister und Notenbankgouverneure am 20. und 21. Mai 2016 in Sendai (Japan) sprach Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble mit der japanischen Wirtschaftstageszeitung Nikkei. Quelle: „Wir müssen die finanziellen Auswirkungen des demografischen Wandels beherrschbar halten“

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FG Köln hält § 32a KStG für teilweise verfassungswidrig

Das FG Köln hat dem BVerfG die Frage zur Klärung vorgelegt, ob die Korrekturvorschrift des § 32a KStG verfassungswidrig ist, soweit sie auch auf Steuerbescheide des Anteilseigners anzuwenden ist, für die die Festsetzungsfrist zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Regelung bereits abgelaufen war (Az. 4 K 2717/09). Quelle: FG Köln hält § 32a KStG für teilweise […]

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