BFH zum Sofortabzug eines Disagios

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob ein Disagiobetrag in Höhe von 10 % der in 2009 aufgenommenen Darlehenssumme, die mit einer festen Zinsbindung von 10 Jahren vereinbart wurde, entgegen § 11 Abs. 2 Satz 3 EStG in voller Höhe sofort abzugsfähige Werbungskosten darstellt (Az. IX R 38/14). Quelle: BFH zum Sofortabzug eines Disagios

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