Vierte Verordnung zur Änderung der CRS-Ausdehnungsverordnung

Durch die Erweiterung der CRS-Ausdehnungsverordnung vom 11. Juni 2018 wird der automatische Austausch von Informationen über Finanzkonten nach dem gemeinsamen Meldestandard der OECD (Common Reporting Standard – CRS) mit Jamaika, Kenia und den Malediven zum nächsten vorgesehenen Austauschtermin am 30. September 2022 ermöglicht. Quelle: Vierte Verordnung zur Änderung der CRS-Ausdehnungsverordnung

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Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zu Billigkeitsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine bei der Anwendung der erweiterten Kürzung nach § 9 Nummer 1 Satz 2 ff. Gewerbesteuergesetz (GewStG)

Quelle: Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zu Billigkeitsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine bei der Anwendung der erweiterten Kürzung nach § 9 Nummer 1 Satz 2 ff. Gewerbesteuergesetz (GewStG)

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