Alle Steuertermine als Liste

In der nachfolgenden Liste finden Sie für den ausgewählten Zeitraum alle Abgabetermine und Zahlungsfristen für die Umsatzsteuervoranmeldung, Lohnsteueranmeldung, zusammenfassenden Meldungen, Einkommensteuererklärung, Vorauszahlungen für die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Kirchensteuer, Gewerbesteuererklärung, Vorauszahlungen für die Gewerbesteuer und Vorauszahlungen für die Grundsteuer. Dabei ist bereits berücksichtigt, ob ein Feiertag oder Wochenende den Stichtag nach hinten schiebt.

Achtung: Wenn Sie die nötigen Erklärungen nicht fristgerecht abgeben, kann das Finanzamt Verspätungszuschläge festsetzen. Wenn Sie die Zahlungsfrist überziehen, sind Säumniszuschläge fällig – schon ab dem ersten Tag. In der Regel betragen diese 1% pro Monat von dem auf 50,- € abgerundeten Betrag.

Bitte beachten Sie, dass eine Überweisung bis zu 3 Tage benötigen kann, bis das Geld auf dem Konto des Finanzamts ist. Zum Fälligkeitstermin muss das Geld vorliegen. Schecks gelten erst 3 Tage nach dem Eingang als wirksam geleistet (§ 224 Abs. 2 Nr. 1 AO).

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Datum/Zeit Veranstaltung
25.09.2024
Ganztägig
Zusammenfassende Meldung Innergemeinschaftliche Lieferungen und Dreiecksgeschäfte (über EUR 50.000,- pro Quartal) September 2024
26.09.2024
Ganztägig
Sozialversicherungsbeiträge September 2024
10.10.2024
Ganztägig
Lohnsteueranmeldungen Oktober 2024
10.10.2024
Ganztägig
Umsatzsteuervoranmeldung (Monatszahler) für Oktober 2024
25.10.2024
Ganztägig
Zusammenfassende Meldung Innergemeinschaftliche Leistungen 4. Quartal 2024
25.10.2024
Ganztägig
Zusammenfassende Meldung Innergemeinschaftliche Lieferungen und Dreiecksgeschäfte (über EUR 50.000,- pro Quartal) Oktober 2024
29.10.2024
Ganztägig
Sozialversicherungsbeiträge Oktober 2024
11.11.2024
Ganztägig
Lohnsteueranmeldungen November 2024
11.11.2024
Ganztägig
Umsatzsteuervoranmeldung (Monatszahler) für November 2024
15.11.2024
Ganztägig
Grundsteuer 4. Quartal 2024
15.11.2024
Ganztägig
Vorauszahlungen für die Gewerbesteuer 4. Quartal 2024
25.11.2024
Ganztägig
Zusammenfassende Meldung Innergemeinschaftliche Lieferungen und Dreiecksgeschäfte (über EUR 50.000,- pro Quartal) November 2024
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