In der nachfolgenden Liste finden Sie für den ausgewählten Zeitraum alle Abgabetermine und Zahlungsfristen für die Umsatzsteuervoranmeldung, Lohnsteueranmeldung, zusammenfassenden Meldungen, Einkommensteuererklärung, Vorauszahlungen für die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Kirchensteuer, Gewerbesteuererklärung, Vorauszahlungen für die Gewerbesteuer und Vorauszahlungen für die Grundsteuer. Dabei ist bereits berücksichtigt, ob ein Feiertag oder Wochenende den Stichtag nach hinten schiebt.
Achtung: Wenn Sie die nötigen Erklärungen nicht fristgerecht abgeben, kann das Finanzamt Verspätungszuschläge festsetzen. Wenn Sie die Zahlungsfrist überziehen, sind Säumniszuschläge fällig – schon ab dem ersten Tag. In der Regel betragen diese 1% pro Monat von dem auf 50,- € abgerundeten Betrag.
Bitte beachten Sie, dass eine Überweisung bis zu 3 Tage benötigen kann, bis das Geld auf dem Konto des Finanzamts ist. Zum Fälligkeitstermin muss das Geld vorliegen. Schecks gelten erst 3 Tage nach dem Eingang als wirksam geleistet (§ 224 Abs. 2 Nr. 1 AO).
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Datum/Zeit | Veranstaltung |
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10.03.2019 Ganztägig |
Lohnsteueranmeldungen |
10.03.2019 Ganztägig |
Vorauszahlungen für die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Kirchensteuer |