Steuerermäßigung bei Belastung mit Erbschaftsteuer – Zusammentreffen von Erwerben von Todes wegen und Vorerwerben – Berücksichtigung von persönlichen Steuerbefreiungen Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 11 Abs. 2 Satz 2 JVKostG). Quelle: IX R 23/17, Urteil vom 13.03.2018
WeiterlesenNews – Aktuelles zum Thema Steuern - Seite 606
Gemeinsame Erklärung der zuständigen Behörden von BRD und USA über die Durchführung des spontanen Austauschs länderbezogener Berichte für 2016 beginnende Wirtschaftsjahre
Das BMF teilt die mit der US-Steuerbehörde IRS auf der Grundlage von Artikel 26 des deutsch-amerikanischen DBA vom 29. August 1989 in der durch das am 1. Juni 2006 unterzeichnete Protokoll geänderten Fassung getroffene gemeinsame Erklärung über die Durchführung des spontanen Austauschs länderbezogener Berichte für Wirtschaftsjahre ab 2016 mit (Az. IV B 6 – S-1315 […]
WeiterlesenGemeinsame Erklärung der zuständigen Behörde der Bundesrepublik Deutschland und der zuständigen Behörde der Vereinigten Staaten von Amerika über die Durchführung des spontanen Austauschs länderbezogener Berichte für 2016 beginnende Wirtschaftsjahre
Hierzu: BMF-Schreiben vom 16. August 2018 -IV B 6 – S 1315/16/10022 :001- Quelle: Gemeinsame Erklärung der zuständigen Behörde der Bundesrepublik Deutschland und der zuständigen Behörde der Vereinigten Staaten von Amerika über die Durchführung des spontanen Austauschs länderbezogener Berichte für 2016 beginnende Wirtschaftsjahre
WeiterlesenHinzurechnung von Aktienverlusten im Jahr 2003 keine unzulässige Rückwirkung
Das FG Münster entschied, dass die in § 40a Abs. 1 Satz 2 KAGG i. d. F. des Korb-II-Gesetzes vom 22. Dezember 2003 angeordnete Hinzurechnung von Verlusten aus Aktiengeschäften für das Jahr 2003 keine verfassungsrechtlich unzulässige Rückwirkung darstellt. Gewinnminderungen im Zusammenhang mit einem Wertpapier-Sondervermögen sind danach nicht abzugsfähig. Nach der früheren Rechtslage waren entsprechende Gewinne […]
WeiterlesenVerpflichtung zur Zahlung des Erbbauzinses ist bei der Schenkungsteuer nicht abzugsfähig
Das FG Münster hat entschieden, dass die Verpflichtung zur Zahlung des Erbbauzinses bei Schenkung eines Erbbaurechts nicht von der Bemessungsgrundlage abgezogen werden darf (Az. 3 K 621/16). Quelle: Verpflichtung zur Zahlung des Erbbauzinses ist bei der Schenkungsteuer nicht abzugsfähig
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