Der BFH hat sich mit der Frage auseinandergesetzt, ob auf Eintrittsgelder, die für den Einlass in einen Freizeitpark entrichtet wurden, ganz oder teilweise der ermäßigte Umsatzsteuersatz angewendet werden kann (Az. V R 6/16). Quelle: BFH zur Umsatzsteuer im Freizeitpark
WeiterlesenNews – Aktuelles zum Thema Steuern - Seite 573
BFH: Kein Abzug der von einer Personengesellschaft ihren Gesellschaftern auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage in Rechnung gestellten Gewerbesteuer i. R. d. Hinzurechnung nach § 5a Abs. 4a Satz 3 EStG
Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob die gesellschaftsvertraglich geschuldete Erstattung der auf Sonderbetriebseinnahmen der Gesellschafter einer Schifffahrtsgesellschaft entfallenden Gewerbesteuer an die Gesellschaft durch den nach der Tonnage ermittelten Gewinn der Gesellschaft abgegolten ist oder ob sie als Sonderbetriebsausgabe der erstattungspflichtigen Gesellschafter berücksichtigt werden kann (Az. IV R 14/16). Quelle: BFH: Kein Abzug der […]
WeiterlesenGesetz zur Neuregelung von Stromsteuerbefreiungen sowie zur Änderung energiesteuerrechtlicher Vorschriften
Das Stromsteuergesetz enthält diverse Steuerbegünstigungen, die in bestimmten Fällen eine komplette Befreiung von der Steuer vorsehen. Das BMF hat einen Referentenentwurf zum StromStG veröffentlicht. Quelle: Gesetz zur Neuregelung von Stromsteuerbefreiungen sowie zur Änderung energiesteuerrechtlicher Vorschriften
WeiterlesenVI R 67/15, Urteil vom 05.07.2018
Kein wirtschaftliches Eigentum eines Sondernutzungsberechtigten Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 11 Abs. 2 Satz 2 JVKostG). Quelle: VI R 67/15, Urteil vom 05.07.2018
WeiterlesenIV R 14/16, Urteil vom 19.07.2018
Kein Abzug der von einer Personengesellschaft ihren Gesellschaftern auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage in Rechnung gestellten Gewerbesteuer im Rahmen der Hinzurechnung nach § 5a Abs. 4a Satz 3 EStG Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 11 Abs. 2 Satz 2 JVKostG). Quelle: IV R 14/16, Urteil vom 19.07.2018
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