Der BFH hat u. a. entschieden, dass auf nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG steuerbare Erwerbsvorgänge die Steuervergünstigung des § 6a Satz 1 GrEStG keine Anwendung findet (Az. II B 8/18). Quelle: BFH: Keine Anwendung des § 6a Satz 1 GrEStG auf Erwerbsvorgänge i. S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG
WeiterlesenNews – Aktuelles zum Thema Steuern - Seite 537
BFH: Gemeinnützigkeit eines Vereins zur Förderung des IPSC-Schießens
Ein Verein, dessen Zweck in der Förderung des Schießsportes besteht, erfüllt die satzungsmäßigen Anforderungen an die Feststellung der Gemeinnützigkeit. Der BFH entschied, dass die Förderung des IPSC-Schießens gemeinnützig ist. Es handele sich um eine dynamische Schießsportdisziplin, bei der ein Schütze in möglichst kurzer Zeit einen festgelegten Parcours mit verschiedenen Zielen (abstrakte Zielscheiben) zu absolvieren hat […]
WeiterlesenVII R 18/18, Urteil vom 18.09.2018
Zur Zahlungsverjährung bei mehrfach geänderter Einkommensteuer-Festsetzung Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 11 Abs. 2 Satz 2 JVKostG). Quelle: VII R 18/18, Urteil vom 18.09.2018
WeiterlesenV R 48/16, Urteil vom 27.09.2018
Gemeinnützigkeit eines Vereins zur Förderung des IPSC-Schießens Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 11 Abs. 2 Satz 2 JVKostG). Quelle: V R 48/16, Urteil vom 27.09.2018
WeiterlesenII B 8/18, Beschluss vom 22.11.2018
Keine Anwendung des § 6a Satz 1 GrEStG auf Erwerbsvorgänge i.S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG – Verfassungsmäßigkeit des § 23 Abs. 12 GrEStG nicht ernstlich zweifelhaft Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 11 Abs. 2 Satz 2 JVKostG). Quelle: II B 8/18, Beschluss vom 22.11.2018
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