Die EU-Kommission will mit einer am 10.01.2019 eingeleiteten Untersuchung prüfen, ob Steuervorbescheide, die Nike von den Niederlanden erteilt wurden, dem Unternehmen möglicherweise einen ungerechtfertigten Vorteil gegenüber seinen Wettbewerbern verschafft und somit gegen die EU-Beihilfevorschriften verstoßen haben. Quelle: Kommission prüft mögliche Steuervorteile für Nike in den Niederlanden
WeiterlesenNews – Aktuelles zum Thema Steuern - Seite 530
BFH: Duldungsbescheid wegen auf Vorauszahlungsbescheid beruhender Steuerforderung
Der BFH entschied u. a., dass ein auf die Vorschriften des AnfG gestützter Duldungsbescheid, der den Anfechtungsgegner verpflichtet, die Vollstreckung einer gegen den Schuldner bestehenden Steuerforderung zu dulden, die aus einem rechtsbeständigen Vorauszahlungsbescheid resultiert, mit einer Bedingung gemäß § 14 AnfG zu versehen ist – fehlt diese Bedingung, ist der Duldungsbescheid rechtswidrig (Az. VII R […]
WeiterlesenBFH: Maßgeblicher Zeitpunkt für den Ausschluss des Verlustabzugs nach § 8 Abs. 4 KStG 2002 a. F.
Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, ob in Fällen, in denen die Übertragung von mehr als der Hälfte der Anteile an einer Kapitalgesellschaft durch mehrere Übertragungsakte verwirklicht wird, Voraussetzung für ein Eingreifen des § 8 Abs. 4 Satz 2 KStG 2002 i. d. F. bis zur Änderung durch das UntStRefG 2008 (KStG […]
WeiterlesenBFH: Kein Ausschluss der Berichtigung des Kapitalwerts eines Vorerwerbs nach § 14 Abs. 2 BewG durch Fiktion nach § 10 Abs. 3 ErbStG
Der BFH nimmt Stellung zu den Fragen, wie eine zinslos gestundete Zugewinnausgleichsforderung im Nachlass zu bewerten und in welcher Höhe die aus dieser Stundung resultierende Zinsschenkung als Vorschenkung zu erfassen ist (Az. II R 51/15). Quelle: BFH: Kein Ausschluss der Berichtigung des Kapitalwerts eines Vorerwerbs nach § 14 Abs. 2 BewG durch Fiktion nach § […]
WeiterlesenBFH: Betrieb eines Blockheizkraftwerks durch Wohnungseigentümergemeinschaft
Eine WEG kann beim Betrieb eines Blockheizkraftwerks, mit dem Strom an einen außenstehenden Abnehmer geliefert wird, selbst gewerblich tätig sein. Daher begründet sie selbst ertragsteuerrechtlich eine Mitunternehmerschaft, für die das erforderliche Feststellungsverfahren durchzuführen ist, wie der BFH entschieden hat (Az. IV R 6/16). Quelle: BFH: Betrieb eines Blockheizkraftwerks durch Wohnungseigentümergemeinschaft
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