Auch solche Aufwendungen, die den äußeren Rahmen einer Veranstaltung betreffen, sind in die Bemessungsgrundlage der pauschalierten Einkommensteuer nach § 37b EStG einzubeziehen. Dies entschied das FG Münster (Az. 15 K 3383/17). Quelle: Aufwendungen für den äußeren Rahmen einer Veranstaltung sind nach § 37b EStG pauschal zu versteuern
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Basiszins zum 2. Januar 2019 zur Berechnung der Vorabpauschale gemäß § 18 Absatz 4 InvStG
Das BMF-Schreiben gibt den Basiszins zum 2. Januar 2019 bekannt, der für die Berechnung der Vorabpauschale für 2019 gemäß § 18 des Investmentsteuergesetzes erforderlich ist. Quelle: Basiszins zum 2. Januar 2019 zur Berechnung der Vorabpauschale gemäß § 18 Absatz 4 InvStG
WeiterlesenAussetzung der Steuerfestsetzung nach § 165 Abs. 1 Satz 4 AO – Aufhebung der Aussetzung der Steuerfestsetzung hinsichtlich § 8c Satz 1 KStG a. F. sowie des § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG a. F.
Die Anlage des BMF-Schreibens vom 15. Januar 2018 (BStBl I S. 2), zuletzt geändert durch BMF-Schreiben vom 18. Juni 2018 (BStBl I S. 702), wird durch dieses BMF-Schreiben neu gefasst. Die Anweisung zur Aussetzung der Steuerfestsetzung hinsichtlich § 8c Satz 1 KStG a. F. sowie § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG a. F. wird […]
WeiterlesenVorläufige Steuerfestsetzung im Hinblick auf anhängige Musterverfahren (§ 165 Absatz 1 Satz 2 AO); Aussetzung der Steuerfestsetzung nach § 165 Absatz 1 Satz 4 AO; Aufhebung der Aussetzung der Steuerfestsetzung hinsichtlich § 8c Satz 1 KStG a.F. sowie des § 8c Absatz 1 Satz 1 KStG a.F.
Die Anlage des BMF-Schreibens vom 15. Januar 2018 (BStBl I S. 2), zuletzt geändert durch BMF-Schreiben vom 18. Juni 2018 (BStBl I S. 702), wird durch dieses BMF-Schreiben neu gefasst. Die Anweisung zur Aussetzung der Steuerfestsetzung hinsichtlich § 8c Satz 1 KStG a.F. sowie § 8c Absatz 1 Satz 1 KStG a.F. wird hierdurch aufgehoben. […]
WeiterlesenKommission prüft mögliche Steuervorteile für Nike in den Niederlanden
Die EU-Kommission will mit einer am 10.01.2019 eingeleiteten Untersuchung prüfen, ob Steuervorbescheide, die Nike von den Niederlanden erteilt wurden, dem Unternehmen möglicherweise einen ungerechtfertigten Vorteil gegenüber seinen Wettbewerbern verschafft und somit gegen die EU-Beihilfevorschriften verstoßen haben. Quelle: Kommission prüft mögliche Steuervorteile für Nike in den Niederlanden
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