Das FG Schleswig-Holstein hat zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung von erhaltenen Pflegegeldern, welche der Betreiber eines privaten Seniorenheims erhält, und zur umsatzsteuerlichen Behandlung verschiedener Einnahmen in diesem Zusammenhang Stellung genommen (Az. 4 V 135/17). Quelle: Steuerbefreiung beim Betrieb einer privaten Seniorenwohnanlage
WeiterlesenNews – Aktuelles zum Thema Steuern - Seite 437
Das im Trust angelegte Vermögen gehört im Falle des Todes des Erblassers zum Nachlass und unterliegt der Erbschaftsteuer
Behält sich die Erblasserin eine umfassende Vermögensverfügungsbefugnis vor, geht das eingebrachte Vermögen lt. FG Schleswig-Holstein nicht auf den Trust über, da der Trust über das Vermögen im Verhältnis zum Errichter nicht tatsächlich und rechtlich frei verfügen kann (Az. 3 K 41/17). Quelle: Das im Trust angelegte Vermögen gehört im Falle des Todes des Erblassers zum […]
WeiterlesenSteuerliche Behandlung von Pflegegeldern: Abgrenzungsfrage zwischen „Vollzeitpflege“ und „Betreuung in einer anderen Einrichtung“
Das FG Schleswig-Holstein hat zu den Voraussetzungen einer Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 11 EStG in Grenzfällen zwischen einer Vollzeitpflege gem. § 33 SGB VIII und der Betreuung in einer anderen Einrichtung gem. § 34 SGB VIII Stellung genommen (Az. 2 K 8/19). Quelle: Steuerliche Behandlung von Pflegegeldern: Abgrenzungsfrage zwischen „Vollzeitpflege“ und „Betreuung in einer […]
WeiterlesenWohnmobile nicht von Zweitwohnungssteuersatzung der Gemeinde Kressbronn erfasst
Das VG Sigmaringen entschied, dass ein Wohnmobil nicht nach der Zweitwohnungssteuersatzung der Gemeinde Kressbronn am Bodensee besteuert werden kann (Az. 9 K 369/19). Quelle: Wohnmobile nicht von Zweitwohnungssteuersatzung der Gemeinde Kressbronn erfasst
WeiterlesenGrundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)
Mit dem BMF-Schreiben werden die GoBD neu gefasst. Es tritt an Stelle des BMF-Schreibens vom 14. November 2014 (Az. IV A 4 – S-0316 / 19 / 10003 :001). Quelle: Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)
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