Einkünfte einer Personengesellschaft aus Vermietung und Verpachtung oder Kapitalvermögen werden aufgrund zusätzlicher gewerblicher Beteiligungseinkünfte bei der Einkommensteuer in gewerbliche Einkünfte umqualifiziert, unterliegen aber nicht der Gewerbesteuer. So entschied der BFH (Az. IV R 30/16). Quelle: BFH: Eingeschränkte Abfärbewirkung bei Beteiligungseinkünften einer Personengesellschaft
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BFH zum häuslichen Arbeitszimmer: Kein Abzug für Umbau des privat genutzten Badezimmers
Kosten für den Umbau eines privat genutzten Badezimmers gehören nicht zu den abziehbaren Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer. Dies entschied der BFH (Az. VIII R 16/15). Quelle: BFH zum häuslichen Arbeitszimmer: Kein Abzug für Umbau des privat genutzten Badezimmers
WeiterlesenV R 39/17, Urteil vom 06.06.2019
Abgabe von Zytostatika an ambulant behandelte Patienten Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 11 Abs. 2 Satz 2 JVKostG). Quelle: V R 39/17, Urteil vom 06.06.2019
WeiterlesenII R 28/15, Urteil vom 20.02.2019
Grundstückskaufvertrag zwischen Gesellschaft und Gesellschafter Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 11 Abs. 2 Satz 2 JVKostG). Quelle: II R 28/15, Urteil vom 20.02.2019
WeiterlesenIV R 30/16, Urteil vom 06.06.2019
Keine Geringfügigkeitsgrenze bei Abfärbung von gewerblichen Beteiligungseinkünften; durch gewerbliche Beteiligungseinkünfte umqualifizierte gewerbliche Einkünfte sind aber nicht gewerbesteuerbar Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 11 Abs. 2 Satz 2 JVKostG). Quelle: IV R 30/16, Urteil vom 06.06.2019
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