News – Aktuelles zum Thema Steuern - Seite 37

Verordnung zur Datenübermittlung zwischen den für das Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz und den für den Kinderzuschlag zuständigen Stellen (Kinderzuschlag-Datenabrufverordnung – KiZDAV)

Die Familienkasse soll die Kindergelddaten auch für die Bearbeitung des Kinderzuschlags nutzen können. Mit dieser Verordnung werden die Voraussetzungen festgelegt, unter denen ein Datenabruf sowie eine Datenübermittlung erfolgen darf. Quelle: Verordnung zur Datenübermittlung zwischen den für das Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz und den für den Kinderzuschlag zuständigen Stellen (Kinderzuschlag-Datenabrufverordnung – KiZDAV)

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