Überarbeitung des BMF-Schreibens vom 7. Juni 2010 (Bundessteuerblatt Teil 1 (BStBl I) Seite 582) Quelle: Allgemeine Hinweise zur Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen nach § 33a Absatz 1 Einkommensteuergesetz (EStG) als außergewöhnliche Belastung
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Allgemeinverfügung der obersten Finanzbehörden der Länder zur Zurückweisung von Einsprüchen und Änderungsanträgen zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des Abzugs einer zumutbaren Belastung (§ 33 Absatz 3 Einkommensteuergesetz (EStG)) bei der Berücksichtigung von Krankheits- und Pflegekosten als außergewöhnliche Belastungen
Quelle: Allgemeinverfügung der obersten Finanzbehörden der Länder zur Zurückweisung von Einsprüchen und Änderungsanträgen zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des Abzugs einer zumutbaren Belastung (§ 33 Absatz 3 Einkommensteuergesetz (EStG)) bei der Berücksichtigung von Krankheits- und Pflegekosten als außergewöhnliche Belastungen
WeiterlesenZweite Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung
Im Nachgang zur Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung haben sich Klarstellungsbedarf sowie weitere redaktionelle Änderungen ergeben. Quelle: Zweite Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung
Weiterlesen§ 27 Absatz 2 Körperschaftsteuergesetz (KStG) gesonderte Feststellung des steuerlichen Einlagekontos bei Betrieben gewerblicher Art;
Steuerliches Einlagekonto bei Betrieben gewerblicher Art nach den Grundsätzen des BFH-Urteils vom 30. September 2020, BStBl 2022 II S. … Quelle: § 27 Absatz 2 Körperschaftsteuergesetz (KStG) gesonderte Feststellung des steuerlichen Einlagekontos bei Betrieben gewerblicher Art;
WeiterlesenKonsultationsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande vom 28./29. März 2022 zur einvernehmlichen Kündigung der Konsultationsvereinbarung vom 6. April 2020 zum 30. Juni 2022
Aufhebungen von Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19 Pandemie Quelle: Konsultationsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande vom 28./29. März 2022 zur einvernehmlichen Kündigung der Konsultationsvereinbarung vom 6. April 2020 zum 30. Juni 2022
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