Bei einem steuerrechtlich anzuerkennenden Arbeitszimmer sind Aufwendungen für Nebenräume (Küche, Bad und Flur), die in die häusliche Sphäre eingebunden sind und zu einem nicht unerheblichen Teil privat genutzt werden, nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar. So entschied der BFH (Az. X R 26/13). Quelle: BFH: Häusliches Arbeitszimmer rechtfertigt nicht Berücksichtigung der Aufwendungen für Nebenräume
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Übertragung der § 6b-Rücklage vor Fertigstellung des Ersatzwirtschaftsguts möglich
Das FG Münster hat zur Übertragung der § 6b-Rücklage vor Fertigstellung des Ersatzwirtschaftsguts entgegen der Verwaltungsauffassung entschieden (Az. 7 K 716/13). Quelle: Übertragung der § 6b-Rücklage vor Fertigstellung des Ersatzwirtschaftsguts möglich
WeiterlesenX R 26/13, Urteil vom 17.02.2016
Gemischt genutzte Nebenräume Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 11 Abs. 2 Satz 2 JVKostG). Quelle: X R 26/13, Urteil vom 17.02.2016
WeiterlesenIX R 38/14, Urteil vom 08.03.2016
Sofortabzug eines Disagios Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 11 Abs. 2 Satz 2 JVKostG). Quelle: IX R 38/14, Urteil vom 08.03.2016
WeiterlesenV R 6/14, Urteil vom 06.04.2016
Zum Vorsteuerabzug bei Einwerbung von Kapital für einen Beteiligungserwerb Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 11 Abs. 2 Satz 2 JVKostG). Quelle: V R 6/14, Urteil vom 06.04.2016
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