Durch die zweite Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung werden im Wesentlichen redaktionelle Änderungen umgesetzt. Weiterhin wird die Einschränkung der Übergangsregelung bei einem Fahrzeugwechsel aufgehoben. Die bisherige Bestimmung zur Anwendung der Kassensicherungsverordnung auf Wegstreckenzähler durch ein BMF-Schreiben wird in die Verordnung übernommen. Darüber hinaus werden schon vor dem 1. Juli 2024 in den Verkehr gebrachte Wegstreckenzähler mit einer digitalen Schnittstelle ab 2026 in den Anwendungsbereich aufgenommen. Darüber hinaus werden die Rechte des Bundesministeriums der Finanzen in Zertifizierungsverfahren erweitert.
Quelle: Zweite Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung