Weitere Verlängerung der Fristen zur Abgabe der Feststellungserklärungen und Anzeigen nach § 18 Außensteuergesetz (AStG) für das Feststellungsjahr 2022, dem ein Wirtschaftsjahr der Zwischengesellschaft zugrunde liegt, das nach dem 31. Dezember 2021 beginnt

Hierzu: BMF-Schreiben vom 18. Juni 2024.
Quelle: Weitere Verlängerung der Fristen zur Abgabe der Feststellungserklärungen und Anzeigen nach § 18 Außensteuergesetz (AStG) für das Feststellungsjahr 2022, dem ein Wirtschaftsjahr der Zwischengesellschaft zugrunde liegt, das nach dem 31. Dezember 2021 beginnt