Nach den beihilferechtlichen Vorgaben der Europäischen Union sind umfassende Informationen zur Gewährung von staatlichen Beihilfen auf einer Beihilfe-Website verpflichtend zu veröffentlichen, sofern die unionsrechtlich vorgegebene Meldeschwelle je Einzelbeihilfe überschritten wurde. Im nationalen Recht wurde zur Sicherstellung der Einhaltung der beihilferechtlichen Transparenzvorgaben im Bereich der Energiesteuer und der Stromsteuer die EnSTransV geschaffen.
Quelle: Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Umsetzung unionsrechtlicher Veröffentlichungs-, Informations- und Transparenzpflichten im Energiesteuer- und im Stromsteuergesetz (EnSTransV)