Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE); Anpassung des Abschnitts 25.1 Absatz 12 UStAE

Nach Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes: …
Quelle: Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE); Anpassung des Abschnitts 25.1 Absatz 12 UStAE