Mit Schreiben vom 14. August 2024 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die Überarbeitung der Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2023 vom 6. Juni 2023 (VWG VP) hinsichtlich des Themenbereichs konzerninterner Finanzierungsbeziehungen (Kapitel III. J. der VWG VP), welche u. a. die neuen Regelungen in § 1 Absatz 3d und 3e AStG berücksichtigt, an bestimmte Verbände versandt. Bis zum 6. September 2024 besteht die Gelegenheit zur Stellungnahme zu diesem Entwurf.
Quelle: Überarbeitung der Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2023 vom 6. Juni 2023 (VWG VP) hinsichtlich konzerninterner Finanzierungsbeziehungen (Kapitel III. J. der VWG VP) aufgrund der Neufassung des § 1 AStG